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Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschand

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems und ist umlagefinanziert.

Am 1. Januar 1995 wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen: Seither gibt es die Pflegeversicherung. Sie wird im Rahmen einer sozialen Pflegeversicherung Pflege-Meisterals neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung (5. Säule) und im Rahmen einer privaten Pflege-Pflichtversicherung durchgeführt.

Damit erhalten die rund 80 Millionen Bürger einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Die soziale Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten der Pflege ab, sie ist eine „Teilkasko-Versicherung“. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört der sozialen Pflegeversicherung an.

Wer in einer privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, muss seit dem 1. Januar 1995 eine private Pflegeversicherung abschließen.
Eingeführt wurde die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995.

Die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen sind die Träger der Pflegeversicherung. Sie nehmen ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wahr.

Alle Personen, welche gesetzlich krankenversichert sind, wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die soziale Pflegeversicherung kraft Gesetz aufgenommen. Dort nicht Versicherte können freiwillig in die Pflegeversicherung aufgenommen werden (§ 6a SGB XI).

Mitglieder und Kunden einer privaten Krankenversicherung (Vollversicherte) wurden Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV). Hiermit wurde erstmalig ein Versicherungsschutz für praktisch die gesamte Bevölkerung eingeführt.

Die Einführung der Pflegeversicherung entlastet vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialfürsorge

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