Die Reform der Pflegeversicherung
Die Pflege-Reform verändert die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten, insbesondere aber der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Pflegenden.
Die Leistungen werden schrittweise erhöht – im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für demenziell erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich. Erstmals wird es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung geben.
Kernpunkte der Pflegereform
Die ambulante Versorgung wird gestärkt.
Die Angebote für Pflegebedürftige sollen wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Es werden Pflegestützpunkte aufgebaut. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen. Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben.
Die Qualität der Pflege wird durch ein besseres Pflegemanagement verbessert
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erhöht. Bis 2012 werden die ambulanten Sachleistungsbeträge stufenweise spürbar angehoben: Pflegestufe I von jetzt 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.
Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen. Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die Stufe III und Stufe III in Härtefällen werden bis 2012 ebenfalls stufenweise abgehoben.
Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, das heißt Demenzkranke und Behinderte, wird auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben. Der Anspruch auf Tagespflege wird ausgebaut.
Darüber hinaus sollen künftig die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, wird eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit) mit anschließender Rückkehrmöglichkeit eingeführt. Die bereits heute existierende soziale Absicherung bei der Rente wird für die Freigestellten auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ausgebaut. Daneben ist auch an kürzer dauernde Freistellungen für Pflegende gedacht.
Verbessert werden weiterhin die Prävention und Rehabilitation in der Pflege.
Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege soll unterstützt werden. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke.
Schließlich soll die Bürokratie im Bereich der Pflege zurückgedrängt werden. Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.
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